Aus der Presseerklärung des WBGU zum Gutachten:
"Trotz zahlreicher völkerrechtlicher Abkommen und freiwilliger Verpflichtungen werden die Meere nicht nur höher, wärmer und saurer, wie bereits 2006 vom WBGU beschrieben; sie werden auch massiv überfischt, verschmutzt und zunehmend als letzte große Ressourcenquelle der Erde erschlossen und ausgebeutet. Seit 1994, dem Inkrafttreten des UN-Seerechtsübereinkommens (UNCLOS), wird nur ein Teilgebiet als gemeinsames Erbe der Menschheit anerkannt: das Gebiet des Meeresbodens jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse mit seinen mineralischen Ressourcen. Den schlechten Zustand der Meere und die absehbare Zunahme von Meeresübernutzung und-verschmutzung nimmt der WBGU jetzt zum Anlass, die bereits Ende der 1960er Jahre in der UN-Generalversammlung vorgetragene Forderung erneut aufzugreifen: Alle Meereszonen mit Ausnahme des Küstenmeeres sollten zum gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärt werden. Zudem sollten Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Meere ein Leitprojekt der „Großen Transformation“ hin zu einer klimaverträglichen, zukunftsfähigen Gesellschaft sein. Die Notwendigkeit dieser „Großen Transformation“ hat der WBGU bereits 2011 in einem Gutachten begründet. ....
>> zur gesamten Presseerklärung
>> Kurzfassung des Gutachtens sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten
>> Interview mit Reinhold Leinfelder im Deutschlandfunk (5.6.2013, 11:35) anlässlich der Gutachtenübergabe zum Nachhören.